Ihr Weg zur Digitaltauglichkeit

Erfahren Sie hier, was Digitaltauglichkeit für Ihr Vorhaben bedeutet, welche Vorteile sie bietet, welche Vorhaben betroffen sind und wie sich der Digitalcheck nahtlos in die Phasen Ihres Regelungsentwurfs einfügt.

Zusammengefasst

Was ist Digitaltauglichkeit?

Regelungen werden vermehrt digital umgesetzt. Beispiele sind eine Gesetzesänderung, mit der ein Papierantrag durch einen Online-Antrag ersetzt wird oder eine Verordnung, die Änderungen in den IT-Verfahren nachgelagerter Behörden erfordert.

Damit die digitale Umsetzung reibungslos klappt, muss die Regelung digitaltauglich gestaltet sein. Das heißt erstens, dass der digitalen Umsetzung nichts im Wege steht, wie zum Beispiel das persönliche Einreichen von Dokumenten. Zweitens soll aktiv gefördert werden, dass möglichst viele Schritte von Computern durchgeführt oder unterstützt werden.

Digitaltaugliche Regelungen sparen Ressourcen

Eine gute digitale Umsetzung spart langfristig Zeit und sorgt dafür, dass Ziel und Wirkung des Vorhabens erreicht werden: aufseiten der Normadressatinnen und Normadressaten und aufseiten der Verwaltung.

Alle Regelungsvorhaben sind betroffen

Der Digitalcheck gilt für alle Regelungsvorhaben auf Bundesebene (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften), sowohl für neue Vorhaben als auch für Änderungen an bestehenden Regelungen.

Auch die Länder sind eingeladen den Digitalcheck nach zu nutzen. Informationen dazu finden Sie auf der Bundesländer-Infoseite

Digitalcheck

Auf der Webseite des Digitalcheck finden Sie alle notwendigen Schritte, um Digitaltauglichkeit sicherzustellen.

Zum Digitalcheck

Screenshot der Digitalcheck-Startseite, wo der Prozess zu Digitaltauglichkeit in drei Schritten dargestellt ist

Hilfreiche Ressourcen

Fragen zu Digitaltauglichkeit?

Wir können Sie gerne beraten. Kontaktieren Sie uns!

Telefon: 0151 / 4076 7839

E-Mail: kontakt@zfl.bund.de