
5 Prinzipien der Digitaltauglichkeit
Die Prinzipien helfen Ihnen dabei, Chancen der digitalen Umsetzung auszuschöpfen und Hindernisse zu erkennen.
Erfahren Sie hier, was Digitaltauglichkeit für Ihr Vorhaben bedeutet, welche Vorteile sie bietet, welche Vorhaben betroffen sind und wie sich der Digitalcheck nahtlos in die Phasen Ihres Regelungsentwurfs einfügt.
Regelungen werden vermehrt digital umgesetzt. Beispiele sind eine Gesetzesänderung, mit der ein Papierantrag durch einen Online-Antrag ersetzt wird oder eine Verordnung, die Änderungen in den IT-Verfahren nachgelagerter Behörden erfordert.
Damit die digitale Umsetzung reibungslos klappt, muss die Regelung digitaltauglich gestaltet sein. Das heißt erstens, dass der digitalen Umsetzung nichts im Wege steht, wie zum Beispiel das persönliche Einreichen von Dokumenten. Zweitens soll aktiv gefördert werden, dass möglichst viele Schritte von Computern durchgeführt oder unterstützt werden.
Eine gute digitale Umsetzung spart langfristig Zeit und sorgt dafür, dass Ziel und Wirkung des Vorhabens erreicht werden: aufseiten der Normadressatinnen und Normadressaten und aufseiten der Verwaltung.
Der Digitalcheck gilt für alle Regelungsvorhaben auf Bundesebene (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften), sowohl für neue Vorhaben als auch für Änderungen an bestehenden Regelungen.
Auch die Länder sind eingeladen den Digitalcheck nach zu nutzen. Informationen dazu finden Sie auf der Bundesländer-Infoseite
Auf der Webseite des Digitalcheck finden Sie alle notwendigen Schritte, um Digitaltauglichkeit sicherzustellen.
Zum Digitalcheck


Die Prinzipien helfen Ihnen dabei, Chancen der digitalen Umsetzung auszuschöpfen und Hindernisse zu erkennen.

Hier finden Sie Regelungsbeispiele zur Anwendung der Prinzipien.
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